Eine immer wiederkehrende Herausforderung ist es, die aktuell gültigen Brandschutzanforderungen mit den Vorgaben des Denkmalschutzes zu vereinen.
Historische und denkmalgeschützte Gebäude sind einzigartige, kulturelle Zeitzeugen.
Sie vermitteln Werte und Wissen vergangener Generationen und lassen sich, in ihrer Originalität, nicht reproduzieren. Bei einem Verlust geht ein Teil unserer Geschichte unwiederbringlich verloren. Umso wichtiger sind der Erhalt, die Pflege und der Schutz der noch vorhandenen Denkmäler.
Eine immer wiederkehrende Herausforderung ist es, die aktuell gültigen Brandschutzanforderungen mit den Vorgaben des Denkmalschutzes zu vereinen. Aus Sicht der Denkmalpflege sollte das Bauwerk in Konstruktion und Erscheinungsbild möglichst unverändert erhalten bleiben.
Der Brandschutz hingegen unterscheidet im ersten Schritt nicht zwischen Neubau und Denkmal, es werden dieselben Anforderungen gestellt, da eine Gesamtrestaurierung in den meisten Fällen mit einer Nutzungsänderung einhergeht. Hier gilt es, eine sinnvolle und denkmalverträgliche Lösung zu finden.
Dabei gibt es kein Patentrezept, jedes Objekt ist anders und verlangt, vor allem im Denkmalbereich, nach Sonderlösungen für den konkreten Einzelfall. Voraussetzung für ein gutes Gelingen ist eine ganzheitliche Planung, die schon von Beginn an die brandschutztechnischen Belange berücksichtigt.
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