Obstwässerchen und frisches Brot.
Knapp 100m östlich und zu der „Linde“ gehörend, steht das Back- und Brennhaus. Ebenso wie das Gasthaus steht auch dieses unter Denkmalschutz und besitzt das Brennrecht. Das noch vor 1912 erbaute Backhaus wurde wohl im Laufe der Jahre zu einem Brennhaus ergänzt.
Das Besondere ist, dass das Grundstück bereits 1491 ein „Weinlehen“ war. Dies verpflichtete den Besitzer eines solchen Lehens stehts Wein und Brot zu haben. Eine weitere Pflicht bestand damals darin Schwerkranken und Armen Wein mit Brot zu verabreichen und „einer Kindbetterin, die haus- und häblich ist, 6 Wochen lang Wein und Weißbrot bringen". Im Gegenzug war der Grundbesitzer unter Anderem von Frondiensten befreit.
Ebenfalls ein Brauch war es auch nach dem Gottesdienst, auf dem Kirchplatz, Bürgerversammlungen abzuhalten und Bekanntmachungen vorzutragen. Da war es von Vorteil, dass 1517 der damalige Weinlehenbesitzer auf der unmittelbaren Kirchhofmauer Wein ausschenken durfte.
Wein wird heute auf dem Grund zwar nicht mehr produziert, aber Obstbrände werden noch von einem ortsansässigen Brenner genutzt. Auch um das Brennrecht nicht zu verlieren. In der Zukunft soll das Back- und Brennhäuschen weiterhin in Gebrauch bleiben. Nach der Restaurierung soll im Gewölbekeller der Linde ein atmosphärischer Verkostungsraum entstehen und zum Probieren einladen. (Vielleicht auch mit frischem Brot aus dem Ofen der Backstube)
Bild 8: Postkarten-Reproduktion des Gemäldes "Nach der Kirche" von Heinrich Hoffmann (1859-1933).